Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters (18.10.2011)

Wenn der Vermieter meinen Hund nicht erlaubt, kann ich als Hundehalter nicht viel machen. Die Frage nach der Zustimmung des Vermieters von Mietwohnungen oder Miethäusern bei Hundehaltung ist eines der meistdiskutierten Themen im Netz. Dies ist verständlich, denn oft ist das Zusammenleben mit dem angestammten Vierbeiner eine Herzensangelegenheit. Gerade in den momentanen Zeiten steigender Mieten und einem oft in beliebten Großstadtlagen reduzierten Angebot an bezahlbarem, attraktiven Wohnraum wird jeder Wohnungswechsel zur Herausforderung. Mit Vierbeiner stellt sich die Angelegenheit dann sogar noch um ein Vielfaches komplizierter heraus.So romantisch auch ein Hundewelpe unter dem Weihnachtsbaum in vielen Hollywood-Filmen erscheinen mag, so realitätsfern ist es, wenn vor der Haustieranschaffung nicht die Zustimmung des Vermieters eingeholt wurde. Wer zu dem Thema Einträge in Tierforen oder Aufstellungen auf Hilfeseiten durchstöbert, bemerkt, dass diverse Urteile von Landgerichten aus ganz Deutschland zu dieser Thematik ergangen sind. Meine erste Anlaufstelle für Rechtsfragen ist allerdings das von zwei Bekannten betriebene Portal recht-gehabt.de, denn bei den Machern handelt es sich um studierte Juristen. Bei Ihnen ist unter anderem zu lesen, dass nur Vögel und kleine nicht exotische Nagetiere unproblematisch in Wohnungsgenehmigungsfragen sind. Andere Tiere wie Hunde sind dagegen so groß, dass sie auf jeden Fall einer Genehmigung bedürfen. Weitere Tiere wie Affen und Reptilien gelten überhaupt nicht als Haustiere und unterliegen deswegen noch weiteren rechtlichen Bestimmungen.