Anmeldung vom Hundetransporter beim Amt (15.05.2010)
Ein RP-Online-Leser berichtet in einem dafür bestimmten Bereich auf der Internetseite der Zeitung in einem Leserbeitrag mit dem Titel “Von der Schwierigkeit, einen Hund zu motorisieren” darüber, wie er seinen neu erworbenen Hundetransporter bzw. Hundeanhänger beim zuständigen Straßenverkehrsamt anmeldet. Etwas langatmig aber sympathisch geschrieben und zudem ein netter Hinweis darauf, dass Kontakte mit Ämtern nicht immer teuer und unerfreulich sein müssen.

